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Flyer - neue Beitragsübersicht - Seite 1[/caption]
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Flyer - neue Beitragsübersicht - Seite 2[/caption]
Zum Jahreswechsel wird der VfL Pinneberg sein Beitragssystem umstellen. Bislang zahlt jedes Mitglied des Vereins einen Grundbeitrag, mit dem ein Großteil des Sportangebotes abgedeckt ist. Kinder und Jugendliche zahlen einen geringeren, Erwachsene den vollen Beitrag. Ermäßigungen gibt es für Schüler und Studenten, Familien und sozial Benachteiligte. Für einige Sportarten und Angebote, die höhere Kosten verursachen, werden bislang Sonderbeiträge erhoben. Übt ein Sportler mehrere Sportarten aus, wird zunächst ein sogenannter „Abteilungszählbeitrag“ und gegebenenfalls mehrere Sonderbeiträge fällig. Im Laufe der Jahre sind hier diverse verschiedene Beiträge, Kombinationen und Ermäßigungen entstanden, die das gesamte Beitragssystem sehr unübersichtlich gemacht haben.
Zum 01.01.2018 wird der VfL Pinneberg sein Beitragssystem nun auf ein Stufenmodell umstellen. Es wird zehn Stufen geben, in die die Sportarten und –angebote des Vereins eingeordnet sind. Unterteilt werden diese zehn Stufen in drei Säulen, nämlich den Kinder- und Jugendsport, Erwachsene ohne Wettkampfsport und Erwachsene mit Wettkampfsport.
Nun sucht sich jedes Mitglied das für ihn zutreffende und passende Angebot heraus und kann sofort den fälligen Beitrag erkennen. Wenn z.B. ein 12jähriger Junge Hockey spielen möchte, findet er dieses Angebot in Stufe 3. Alle Angebote, die unter der gewählten Stufe liegen, können kostenfrei mitgenutzt werden. Mitglieder in der Stufe 10 haben somit eine „All-Inclusive-Mitgliedschaft“. Mit dem neuen Stufensystem sind für unsere Mitglieder weitere Bonbons verbunden. So ist ab Stufe 4 die Kinderbetreuung im VfL-Sportzentrum kostenfrei, wenn dort zeitgleich ein Sportangebot genutzt wird. Zudem ist ab Stufe 9 die Saunanutzung inklusive.
Und auch die Regelungen zur Ermäßigung der Beiträge wurden deutlich vereinfacht. Schüler, Azubis und Studenten erhalten ab Vorlage eines entsprechenden Nachweises einen 25%igen Nachlass. Ebenfalls 25% Ermäßigungen erhalten Haushaltsgemeinschaften mit mindestens drei Personen.
Die Grundbeiträge selbst sind nicht erhöht worden. Bei der Einordnung der ehemaligen Sonderbeiträge in die Stufen gibt es vereinzelt Rundungen nach oben wie nach unten. Im Mittel sind die Beiträge aber unverändert geblieben.
Beitragsübersicht
Eintrittserklärung
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Eintrittserklärung ab 01.01.2018 - Rückseite[/caption]
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Eintrittserklärung ab 01.01.2018 - Vorderseite[/caption]